Verordnung

2017 trat das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften (umgangssprachlich Cannabisgesetz) in Kraft. Cannabisarzneimittel (nun auch Cannabisblüten und Rezepturarzneimittel) dürfen seitdem zulasten der GKV verordnet werden.

Sie können Medizinalcannabis auch über ein Privatrezept bzw. eine IGe-Leistung verordnen. Im Download-Bereich finden Sie eine IGeL-Broschüre mit den wichtigsten Punkten, die es zu beachten gilt.

Die Voraussetzungen für eine Verordnung

Das Prozedere einer Verordnung

Wir haben für Sie einen Verordnungscheck erstellt, der Sie beim Genehmigungsverfahren unterstützen kann.

Das BtM-Rezept

Die Verordnung in der PKV

Im Bereich der PKV gibt es keinen Genehmigungsvorbehalt. Daher übernimmt die PKV häufig die Therapiekosten. Voraussetzung ist auch hier, dass die Verordnung mit einer medizinischen Indikation und Begründung erfolgt. Unabhängig davon muss auch in der PKV ein BtM-Rezept ausgestellt werden.

Mehr Informationen zur Verordnung finden Sie in unseren Servicematerialien im Downloadbereich.