Mit dem sogenannten Cannabis-Gesetz von 2017 sollte der Zugang für GKV-Patient:innen zur Therapie mit Medizinalcannabis erleichtert werden. In der Praxis gelingt dies nicht in jedem Fall. Vielmehr werden Schätzungen nach rund ein Drittel der Genehmigungsanträge abgelehnt. Entweder handelt es sich nach Ansicht der GKV nicht um eine schwerwiegende Erkrankung oder die Begründung für die Therapie mit Medizinalcannabis ist nicht nachvollziehbar.
Dieser Verordnungscheck unterstützt Sie dabei, die Wahrscheinlichkeit einer Genehmigung für Sie und Ihre Patient:innen zu erhöhen.
Das Cannabisgesetz sieht vor, dass grundsätzlich bei allen Erkrankungen ein Einsatz von Medizinalcannabis erfolgen kann. Jedoch müssen folgende drei Voraussetzungen erfüllt werden:
Ist die zu behandelnde Erkrankung tatsächlich schwerwiegend?
Der Rechtsprechung nach gilt eine Erkrankung als schwerwiegend, wenn sie lebensbedrohlich ist oder wenn durch die Schwere der Symptome die Lebensqualität dauerhaft nachhaltig beeinträchtigt wird. Dies umfasst körperliche, psychische und auch soziale Beeinträchtigungen.
Steht keine andere allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung zur Verfügung?
Als allgemein anerkannt und dem medizinischen Standard entsprechend gilt eine Leistung, die in den Leitlinien verankert ist. Sie basiert auf Empfehlungen der Fachgesellschaften und ist Teil der evidenzbasierten Medizin. Haben Sie dieses Spektrum voll ausgeschöpft oder gibt es nachvollziehbare Gründe, warum Sie in den Leitlinien genannte Therapieoptionen ablehnen, z.B. aufgrund von zu erwartenden starken Nebenwirkungen, Kontraindikationen oder Unverträglichkeiten?
In Ihrer Stellungnahme zur Genehmigung einer Medizinalcannabis-Therapie sollten Sie diese Punkte ausführlich begründen.
Besteht durch die Therapie mit Medizinalcannabis die Aussicht auf eine spürbare Besserung?
Hier handelt es sich um eine Einschätzung der behandelnden Ärztin bzw. des behandelnden Arztes. Diese sollte im Genehmigungsverfahren begründet und damit nachvollziehbar werden. Ein Verweis auf vorliegende Studien kann hilfreich sein.
Eventuell können Sie eine behandelnde Fachärztin oder einen behandelnden Facharzt zur zusätzlichen Stellungnahme bitten, etwa aus den Fachgebieten Psychiatrie, Neurologie oder Schmerztherapie?
Hat die Indikation Aussicht auf Bewilligung?
Wie bereits erwähnt, sind im Cannabisgesetz keine konkreten Indikationen für eine Therapie mit Medizinalcannabis genannt. Der Gesetzgeber hält die Option für grundsätzlich alle Patient:innen offen.
Verschiedenste Auswertungen zeigen, dass es Indikationen gibt, die häufig für eine Cannabistherapie angefragt und bewilligt werden:
Mögliche weitere Indikationen sind:
Sie können Medizinalcannabis auch erst einmal als Privatrezept bzw. IGe-Leistung verordnen und nach der Genehmigung durch die GKV die Verordnung durch ein Kassenrezept ersetzen.